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FAQ - Häufig gestellte Fragen

1. Was ist ein ambulanter Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt pflegebedürftige Menschen zu Hause. Unsere Leistungen umfassen Körperpflege, Hilfe bei der Ernährung, Mobilität, Betreuung, Unterstützung im Haushalt und Beratung für die Angehörigen. Wir arbeiten nach Standards der Pflegeversicherung und ärztlicher Vorgaben. 

 

 

2. Wer kann Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) können Leistungen erhalten. Es muss festgestellt werden, dass Hilfe notwendig ist. Außerdem kann es sein, dass bestimmte Leistungen wie Häusliche Krankenpflege eine ärztliche Verordnung benötigen. 

 

 

3. Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung übernimmt – je nach Pflegegrad – sogenannte Pflegesachleistungen für Leistungen durch einen Pflegedienst. Dazu gehören Grundpflege, Hauswirtschaft, Betreuung und pflegerische Hilfen. Außerdem gibt es Leistungskombinationen oder Pflegegeld, wenn Angehörige mithelfen. 

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4. Was ist der Unterschied zwischen Häuslicher Krankenpflege und ambulanter Pflege?

Häusliche Krankenpflege wird medizinisch verordnet (z. B. für Injektionen, Verbandswechsel, ärztlich beauftragte Maßnahmen) und von der Krankenversicherung bezahlt. Ambulante Pflege (über die Pflegeversicherung) deckt pflegerische Versorgung, Betreuung und Hilfe im Alltag ab. 

 

 

5. Wie läuft die Antragstellung und Feststellung des Pflegegrades ab?

Der erste Schritt ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst  oder einen vergleichbaren Dienst, der feststellt, welcher Pflegegrad vorliegt. Anhand des Pflegegrades werden Leistungen bestimmt. 

 

 

6. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten hängen davon ab, welche Leistungen benötigt werden, wie oft Pflegekräfte kommen müssen und wie hoch der Pflegegrad ist. Viele Leistungen werden ganz oder teilweise durch die Pflegekasse übernommen. Überschüsse oder Zusatzleistungen, die über die von der Pflegekasse abgedeckten Leistungen hinausgehen, müssen oft privat gezahlt werden. Wir erstellen gern einen Kostenvoranschlag. 

 

 

7. Was darf ein ambulanter Pflegedienst nicht leisten?

Ein Pflegedienst darf keine ärztlichen Diagnosen stellen oder invasive medizinische Eingriffe vornehmen, die nicht durch ärztliche Verordnung gedeckt sind. Bestimmte spezialisierte Leistungen (z. B. Dialyse, Operationen) sind nicht Teil der üblichen ambulanten Pflege. 

 

 

8. Wie oft finden Qualitätsprüfungen statt und was wird geprüft?

Ambulante Pflegedienste werden regelmäßig vom Medizinischen Dienst geprüft. Es gibt neue Qualitätsprüfungsrichtlinien, die ab dem 1. Juli 2026 gelten werden. 

Geprüft wird u.a. ob Pflegekräfte ausreichend ausgebildet sind, ob die Versorgung den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen entspricht, ob Angehörige entlastet werden und wie dokumentiert wird. 

 

 

9. Wie ist die Rolle der Angehörigen in der Pflege?

Angehörige können einen großen Teil der Pflege übernehmen – z. B. Grundpflege und Begleitung. Es besteht auch Anspruch auf Pflegegeld, wenn Angehörige mithelfen. Zudem gibt es Pflegeberatung, Schulungen für Angehörige und Unterstützungsangebote zur Entlastung. 

 

 

10. Wie gehe ich vor, wenn sich mein Pflegebedarf verändert?

Wenn sich der Gesundheitszustand ändert oder mehr Hilfen nötig werden (z. B. Mobilität verschlechtert), sollte erneut ein Antrag auf Pflegegrad gestellt oder ein bestehender Pflegegrad überprüft werden. Wir beraten Sie gern und passen den Pflegeplan an.

 

 

11. Was passiert, wenn ich verreise oder verhindert bin (Verhinderungspflege)?

Für Angehörige gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege: Wenn Sie als pflegende Person verhindert sind (z. B. Urlaub, Krankheit), übernimmt der Pflegedienst für eine bestimmte Zeit die Pflege. Es gibt dafür Leistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden. 

 

 

12. Welche Voraussetzungen müssen Pflegekräfte erfüllen?

Unsere Pflegkräfte sind geschult und verfügen über entsprechende Qualifikationen wie Pflegefachkraft oder qualifizierte Hilfskräfte. Sie unterliegen regelmäßigen Fortbildungen und den fachlichen Vorgaben der Pflegeversicherung und den Expertenstandards.

 

 

13. Wie kann ich den Pflegedienst Schmitt kontaktieren / wie läuft ein Beratungsgespräch ab?

Wir bieten ein persönliches Erstgespräch an – gerne bei Ihnen zu Hause. Dort schauen wir gemeinsam, welche Leistungen Sie benötigen. Anschließend erhalten Sie einen individuellen Pflegeplan und einen Kostenvoranschlag.

 

 

14. Übernimmt der Pflegedienst auch Leistungen für Menschen mit Demenz oder erheblichem Betreuungsbedarf?

Ja. Wir haben Erfahrung mit Betreuung von Menschen mit Demenz, Unterstützungsmaßnahmen zur Alltagsstruktur, Orientierung, Kommunikation und Entlastung der Angehörigen.

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